1. Radfreigängigkeit
Messen Sie den Abstand von der Kotflügelinnenkante bis zum Profil des Reifens z.B. 20mm (Maß X). Dies ist der theoretische Wert, welchen Sie an Spurverbreiterungbreite je Distanzscheibe verwenden können. Wir bitten Sie, als Sicherheitsmaß zusätzlich 5mm von der errechneten Breite abzuziehen. Sie erhalten dann in diesem Beispiel einen Wert von 15mm je Distanzscheibe ( Maß X - 5mm). Dies enpricht einer Spurverbreiterung von 30mm pro Achse.
2. Zulässigkeit laut Gutachten
Entscheidend für die Zulässigkeit gewünschter Rad/ Distanzscheiben- Kombination ist immer die TÜV-Einpresstiefe (ET) sowie die Reifen und Felgenbreite. Die "untere ET-Grenze" ist die kleinste zulässige Gesamt-Einpresstiefe , welche sich aus Rad-ET abzüglich der Distanzscheibenbreite errechnet.
Im "Plus-ET" Bereich (+) zählt die Einpresstiefe rückwärts. Ab ET 0 spricht man von "Minus-ET"- Bereich (-). Mit zunehmender Nennbreite der montierten Distanzscheibe wird die rechnerische Gesamt-ET kleiner. Für die TÜV-Abnahme darf der im Teilegutachten genannte ET-Wert nicht unterschritten werden (untere ET-Grenze).
Zulässigkeitsbeipiele:
BMW 3er E36 Typ: 3B / max. Reifenbreite: 225, max. Felgenbreite: 8 Zoll, untere ET-Grenze 26
Serienfelge 7,0Jx16 ET 46 mit Reifen 225/50 R16 91V
Felgen ET +46 minus 20mm Distanzscheibe (pro Rad) = ET 26 / Kombination von 40mm( 2x20mm) Spurverbreiterung ist zulässig
Sonderrad 8,0Jx18 ET 38 mit Reifen 225/40 ZR18 88Y
Felgen ET +38 minus 12mm Distanzscheibe (pro Rad) = ET 26 / Kombination von 24mm( 2x12mm) Spurverbreiterung ist zulässig